AGB - Theo Sevenich Heizöl

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die folgenden Bestimmungen der Ziffern I. bis 8. gelten für alle Kunden:

  • Allgemeines (I) Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen von Theo Sevenich Heizöl (nachstehend „Verkäuferin”) gelten die nachfolgenden ALV, sofern und soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Änderungen der ALV im laufenden Vertragsverhältnis enthält der Kunde die Neufassung in Textform zugesandt. Diese wird Vertragsbestandteil, wenn der Käufer nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt ausdrücklich widerspricht und er bei Fristbeginn hierauf hingewiesen wird.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend.

  • Qualität Die Verkäuferin schuldet nur Produkte mittlerer Art und Güte. Für die Beschreibung der Beschaffenheit der Kaufsache ist die schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag oder Lieferschein maßgeblich. Qualitätsmerkmale von Proben oder Mustern. Analyseangaben oder Spezifikationen sind nur Beschaffenheitsangaben der Kaufsache, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Die Verkäuferin gewährt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
  • Preise (1) Die am Tag der Bestellung von uns genannten Verkaufspreise sind auch bei längeren Lieferfristen für den Käufer bindend. Preisreduzierungen aufgrund geänderter Marktverhältnisse sind nicht möglich. 

(2) Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung/Erbringung der Leistung mehr als vier Monate oder handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis und sollte die verkaufte Ware oder ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder ihre Rohstoffe mit Mineralölsteuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben belastet sein oder werden oder sollten im Kaufpreis enthaltende Abgaben oder Frachten erhöht werden, so verändert sich der Kaufpreis vom Tage der Einführung/Änderung in entsprechender Höhe, auch wenn eine Festpreisvereinbarung vorliegt. Das gleiche gilt, wenn die Belastung/Erhöhung nur für Waren ausländischer Herkunft gilt. Das Recht einer entsprechenden Preiserhöhung steht der Verkäuferin weiterhin zu, wenn infolge außergewöhnlicher Umstände (z.B. Minderbeladung-,Eiszuschläge) Mehrkosten für die Versorgung der Auslieferungsstelle oder für die Belieferung der vom Käufer gewünschten Empfangsstelle entstehen oder sich eine auf den Vorprodukten oder Rohstoffen liegende Belastung um mehr als 3% erhöht. 

  • Widerrufsbelehrung – Wiederrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Wiederrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder einer von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Allerdings erlischt das Wiederrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig wenn sich das Heizöl bei Lieferung mit Restbeständen aus Ihrem Tank vermischt.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (Name/Anschrift, ggf. Telefon/Fax Nr., E-mail Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen , informieren . Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder ein anderes Formular, machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
    Folgen des Widerrufs 
    Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an den die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei und eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetz haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen für diese Rückzahlung Entgelte berechnet. 
  • Zahlung / Zahlungsverzug / Aufrechnung (1) Die Zahlung ist innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungszieles ohne Abzug zu leisten. Kaufpreise sind sofort fällig. Sie sind netto Kasse eingehend ohne Abzug auf das Konto der Verkäuferin eine entsprechende Einzugsermächtigung oder Lastschrift ausgestellt hat. Von der Verkäuferin eingeräumte oder praktizierte Zahlungsziele können jederzeit von der Verkäuferin mit angemessener Frist widerrufen werden.

(2) Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. 

  • Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Die Be-/Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Verkäuferin als Hersteller i.S.d. §950 BGB, ohne dass die Verkäuferin hieraus verpflichtet wäre. Wird die von der Verkäuferin gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so überträgt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten oder vermengten Bestand auf die Verkäuferin.

(3) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware für die Verkäuferin mit kaufmännischer Sorgfalt kostenlos zu verwahren und sie entsprechend zu kennzeichnen.

(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen- einschließlich einer etwaigen Kontokorrent-Saldoforderung- tritt er schon jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin zur Sicherung ihrer Forderung ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen von Werklieferungen weiter veräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des doppelten Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Hierbei sind die Preise der letzten Faktura der Verkäuferin zu Grunde zu legen ohne Berücksichtigung von Rabatten, Skonti, Fracht- und Verpackungskosten und sonstigen Spesen. Das Gleiche gilt für die Vorausabtretung von Ansprüchen des Käufers gegen einen Dritten, wenn dieser im Falle der Verarbeitung allein Eigentum an der neuen Sache erwirbt.

(5) Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung gegenüber der Verkäuferin nicht vertragsgemäß nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, kann die Verkäuferin verlangen, dass der Käufer Einzelabtretungserklärungen erteilt, die Drittschuldner bekannt gibt, diesen die Abtretung anzeigt und alle zum Einzug dieser Forderung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist die Verkäuferin auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Drittschuldner berechtigt.

(6) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Bei einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Beeinträchtigungen der Ware hat er die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.

(7) Verletzt der Käufer die unter Ziffer 6 (3) und (7) vereinbarten Verpflichtungen, ist die Verkäuferin berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

(8) Übersteigt der realisierbare Wert der der Verkäuferin vom Vertrag zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung nicht nur vorübergehend um mehr als 20%, ist die Verkäuferin zur Rückübertragung verpflichtet.

  • Lieferungen Die Verkäuferin schuldet nur aus der eigenen Produktion. Nach ihrer Wahl kann die Verkäuferin auch Ware liefern, die sie zugekauft hat.
  • Haftung (1) Die Verkäuferin haftet nur auf Schadenersatz- unbeschadet sonstiger Ansprüche des Käufers aus dem gleichen Sachverhalt- wenn ihr, ihren Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Auch ihre Organe, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften selbst nur auf Schadensersatz- unbeschadet sonstiger Ansprüche des Käufers aus dem gleichen Sachverhalt- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der von der Verkäuferin, wenn sie haftet, zu leistende Schadensersatz- beschränkt sich auf den typischen bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, der maximal den dreifachen Wert der Lieferung entspricht.

(3) Die Haftungsbegrenzungen nach Ziffern 10 (1) und (2) gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz solche Haftungsbegrenzungen verbietet.

  • Übertragbarkeit Die Verkäuferin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten, insbesondere aus Verträgen, jederzeit auf ein mit ihr im Sinne des Aktiengesetzes verbundenes Unternehmen sowie auf Dritte, die wie die Verkäuferin zur Erfüllung geeignet sind, zu übertragen. 


Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend nur gegenüber Unternehmen bzw., soweit ausdrücklich bestimmt Kaufleuten 

  • Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben der Kaufleute gem. Ziffer 2 dar.
  • Die von der Verkäuferin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus jedem Rechtsgrund einschließlich solcher aus Wechseln ihr Eigentum. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung der Saldoforderungen der Verkäuferin.
  • Beanstandungen und Gewährleistung (1) Im Falle einer Falsch- oder Teillieferung oder bei Vorliegen eines Sachmangels stehen dem Käufer- unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche- nach Wahl der Verkäuferin das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung zu. 

(2) Etwaige Beanstandungen der Lieferung müssen der Verkäuferin gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich zu rügen. Im Übrigen hat er sich durch die Unverzügliche Nahme von Proben bzw., eine Probeverarbeitung von der Ordnungsgemäßheit der Lieferung zu überzeugen. Dies hat spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu erfolgen. Bei der Probenahme/ -verarbeitung erkennbare Mängel sind der Verkäuferin innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung mitzuteilen.

(3) Mängelrügen sind nur zulässig, wenn der Verkäuferin eine Probe der Lieferung von mindestens 1kg (bzw.1 l) zur Nachprüfung zur Verfügung gestellt wird. Die Probeentnahme hat nach der für das betreffende Produkt in Frage kommenden DIN-Norm zu erfolgen. Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen oder sich von der ordnungsmäßigen Durchführung der Probeentnahme zu überzeugen.

  • Verjährung Ansprüche des Käufers, insbesondere aus Gewährleistung und auf Schadensersatz, verjähren 1 Jahr nach Lieferung der Ware.

  • Gerichtsstand/ Anwendbares Recht (1) Gerichtsstand für Kaufleute ist Köln.

(2) Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von dessen internationalem Privatrecht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Verwendungsbeschränkung für versteuertes leichtes Heizöl/Abfertigungsart AB

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Schmierstoffe der Steuergruppen CA, EA, FE und Abfertigungsart GA

Steuerfreies Ernergieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden.

Energiesteuer Text Abfertigungsart (AA)

Hiermit wird erklärt, dass das Gut nach ADR zur Beförderung auf der Strasse zugelassen ist und sein Zustand, seine Beschaffenheit und die Bezettelung den Vorschriften des ADR entsprechen.

Klassifikation für die Beförderung gefährlicher auf der Strasse und Schiene:

– UN 1202 Heizöl leicht, 3 III Sondervorschrift 640 L

– UN Ottokraftstoff, 3 III §7 GGI/ SE ist beachtet für Benzin bleifrei, Super bleifrei u. Super plus bleifrei

AA versteuert – Kraftstoff

AB versteuert – Heizöl

EA unversteuert – Steuerlager

GA unversteuert – Allgemeine Erlaubnis

GB unversteuert – Erlaubnisschein

GC unversteuert – Erlaubnisschein (VSA)

IA unversteuert – Gewerbl. Schifffahrt/ Erlaubnisschein

OA unversteuert EG – Steueraussetzung (AAD)

ZA nicht steuerbar


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